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Feinstaubplakette PDF Print E-mail
Written by superadmin   
Thursday, 15 March 2007

Feinstaubplakette ab dem 01.03.2007

In den letzten Tagen sind in den verschiedensten Medien verstärkt Berichte zu dem Thema Feinstaubplaketten oder Umweltzonen erschienen.

In diesen Berichten wird auf die zum 1.3.2007 mögliche Errichtung von Umweltzonen und die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Feinstaubplaketten Bezug genommen.

In der Tat können die Straßenverkehrsbehörden nach § 40 des Bundesimmissionsschutzgesetzes die Einrichtung von Umweltzonen anordnen, in denen der öffentliche Straßenverkehr auf Dauer beschränkt wird. Hintergrund ist die zunehmende Feinstaubbelastung in den Städten und Auflagen der EU

 

                                           

Am 1. März 2007 tritt die 35. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes in Kraft, mit der bestimmten Kraftfahrzeugen die Einfahrt in diese verkehrsbeschränkten Umweltzonen ermöglicht wird. Dazu sind Schadstoffgruppen festgelegt worden, für die in Abhängigkeit vom Schadstoffausstoß des jeweiligen Fahrzeugs die so genannte Feinstaubplakette zugeteilt werden kann. Fahrzeuge, die mit diesen Plaketten ausgestattet sind, können in die Umweltzonen einfahren.

Die Plaketten gibt es in drei verschiedenen Farben entsprechend der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4. Auf den Plaketten sind das Kennzeichen des Fahrzeugs und ein Merkmal der ausgebenden Stelle aufgebracht bzw. eingetragen.

Nachstehend eine Tabelle, aus der sich anhand der Emissionsschlüsselnummer ablesen lässt, welche Feinstaubplakette für welchen Emissionsschlüssel zugeteilt werden kann. Daneben bieten die Überwachungsorganisationen und Automobilverbände im Internet Fahrzeug bezogene Auskunftsdienste an.

             
                          1) Im Falle von Gasfahrzeugen nach Richtlinie 88/77/EWG
                          2) PM = Particulate Matter ({Feinstaub}(m))

Die Einstufung erfolgt über die Emmissionsschlüsselnummern.

In den alten Fahrzeugscheinen sind dies die letzten beiden Ziffern unter der Nummer 1
In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I sind es die letzten beiden Ziffern des Feldes: 14.1.

Die Plaketten werden von den Zulassungsbehörden, Technischen Prüfstellen und anerkannten Abgasuntersuchungswerkstätten gebührenpflichtig ausgestellt.

Soweit die rechtliche Seite.

Da erst vor wenigen Tagen die Festlegung über Aussehen und Ausgestaltung der Feinstaubplaketten erfolgt ist, sind die Zulassungsbehörden derzeit noch nicht im Besitz der Plaketten.

Außerdem sind die jeweiligen Straßenverkehrsbehörden in Zusammenarbeit mit den Umweltämtern dabei, Voraussetzungen und Folgen der verkehrsbeschränkenden Maßnahmen für die jeweiligen Städte und Gemeinden zu prüfen.

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand ist nicht vor dem Jahr 2008 mit der Einrichtung von Umweltzonen zu rechnen.

Last Updated ( Sunday, 01 April 2007 )
 
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