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Offensive gegen Schwarzfahrer: OVB verbessert ihre Fahrgastkontrollen und das Bußgeldverfahren PDF Print E-mail
Written by DK   
Sunday, 12 August 2007
Der „Einstieg vorn“ hat Wirkung gezeigt: Die Quote der so genannten „Schwarzfahrer“ hat sich seit der Einführung vor rund einem Jahr mehr als halbiert. Sie ist von etwa fünf Prozent auf durchschnittlich rund zwei Prozent gesunken. Um diese Zahl weiter einzudämmen, setzt die Offenbacher Verkehrs-Betriebe GmbH (OVB) seit einigen Monaten auf effizientere Kontrollen. Vor wenigen Wochen hat sie außerdem ein strengeres Bußgeldverfahren eingeführt.

 „Personen, die sich die Fahrdienste der OVB erschleichen, verhalten sich unfair gegenüber zahlenden Fahrgästen“, erklärt Hugo Reinhardt, Leiter des Prüfdienstes. „Wenn alle ein Ticket kaufen würden, blieben der OVB Verluste von etwa 180 000 Euro erspart.“

Trotz „Einstieg vorn“ und bessere Kontrolle durch den Fahrer gelangen manche immer noch ohne Ticket oder mit einer ungültigen Fahrkarte in den Bus. Seit Ende des vergangenen Jahres werden die Fahrgastkontrollen deshalb nach einem effektiveren System durchgeführt. Die Prüfer beschränken sich nicht mehr auf jeweils eine Linie sondern arbeiten parallel auf mehreren Strecken. Der Effekt: Die Anwesenheit der Kontrolleure kann sich in einschlägigen Kreisen nicht mehr so leicht herumsprechen. Die Gefahr „erwischt“ zu werden, steigt.
Auch ein weiteres Instrument um Schwarzfahrern beizukommen wird jetzt sehr viel häufiger eingesetzt: die „Sonderkontrollen“. Hierbei werden die eingesetzten Prüfergruppen zusammengezogen und durch Prüfer des RMV verstärkt. Bei den Kontrollen, die meist mehrere Stunden dauern, steht den Prüfern auch die Polizei in sehr guter Zusammenarbeit zur Seite.

Wer ohne Fahrschein oder mit einem ungültigen Ticket angetroffen wurde, muss 40 Euro zahlen: in bar oder per Überweisung innerhalb einer Sieben-Tage-Frist. In dieser Frist kann der Betreffende Widerspruch einlegen, falls er glaubt, das Bußgeld sei zu Unrecht erteilt worden. Einige Schwarzfahrer sind der Zahlungsaufforderung in der Vergangenheit nicht nachgekommen – trotz eingesetztem Mahnverfahren. Deshalb hat sich die OVB entschieden, künftig ein Inkassobüro einzuschalten, wenn das Bußgeld nicht fristgerecht eingeht. Der Fall geht dann komplett in die Hände des Instituts über, eine Vorsprache bei der OVB oder der Mobilitätszentrale ist nicht mehr möglich. Wer innerhalb von 90 Tagen zweimal erwischt wird, gilt als Mehrfachtäter: dann droht eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Offenbach.

„Wir versuchen es den Schwarzfahrern so schwer wie möglich zu machen“, sagt Reinhardt. Nur so sei Gerechtigkeit für alle Fahrgäste zu erreichen.


Last Updated ( Sunday, 12 August 2007 )
 
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