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Verkehr & Umwelt | Flächennutzung Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main PDF Print E-mail
Written by Jonas Spiess   
Wednesday, 08 November 2006
Mit der Aufstellung des Regionalen Flächennutzungsplans leistet der Planungsverband Pionierarbeit, zum ersten Mal wird in Deutschland dieser Weg beschritten. Der Regionale Flächennutzungsplan beschreibt den Horizont für die Entwicklung der Region bis zum Jahre 2020.




Animation zum Regionalen Flächennutzungsplanes Bildquelle: www.planungsverband.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dieses neue Instrument der räumlichen Planung wird den bisherigen Regionalplan Südhessen und den Flächennutzungsplan des ehemaligen Umlandverbandes Frankfurt sowie der Kommunen des erweiterten Verbandsgebietes zusammenfassen und ersetzen.

Künftig wird es für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main also nur einen einzigen übergeordneten Plan geben, der die räumliche Entwicklung bis zum Jahr 2020 beschreibt.

Er wird den Rahmen vorgeben für kommunale Bebauungspläne und Fachplanungen anderer Planungsträger. Die Planung wird Festlegungen treffen zum Schutz und zur Entwicklung zusammenhängender Freiräume, zur bedarfsgerechten Ausweisung der Siedlungsflächen für Wohnen, Gewerbe und Handel und zur Sicherung der umweltverträglichen Mobilität.

Die Öffentlichkeit, jede Kommune sowie die Träger öffentlicher Belange werden am Planungsprozess beteiligt. Informationsveranstaltungen in der Region, Symposien zu Einzelthemen, Szenarien und Befragungen von Experten werden die Diskussion um die Zukunft der Region anregen, um Leitvorstellungen für das Rhein-Main Gebiet zu formulieren.

Die Wirksamkeit des neuen Planungsinstrumentes wird davon abhängen, ob die Idee der gemeinsamen Zukunft der Region von möglichst vielen Beteiligten mitgetragen und mitverwirklicht wird.

Gegenstand und Planung

Planungsverband Ballungsraum Frankfurt /Rhein-Main (Planungsverband) und Regierungspräsidium Darmstadt (RP) als obere Landesplanungsbehörde sind durch das Ballungsraumgesetz vom Dezember 2000 verpflichtet, gemeinsam den RegFNP für 75 Städte und Gemeinden und damit für ein Gebiet von 2 458 km² Fläche mit mehr als zwei Millionen Einwohnern und einer Million Beschäftigten zu erstellen.

Dieser Plan wird unter anderem den Bestand und Zuwachs von Siedlungsflächen, von Grün- und Freiflächen sowie von Verkehrsanlagen darstellen. Der RegFNP wird darüber hinaus die Standorte für Ver- und Entsorgung und wichtige Einrichtungen der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge für den Ballungsraum bis zum Jahr 2020 beinhalten.

Der Regionale Flächennutzungsplan wird sowohl von der Regionalversammlung, als auch von der Verbandskammer beschlossen werden.

Er dient der Vorbereitung anderer Planungen: der RegFNP ist eine verbindliche Vorgabe für die Bebauungsplanung der Städte und Gemeinden und andere Fachplanungen. Der RegFNP wird aber keine unmittelbar rechtlichen Auswirkungen auf die Genehmigung von privaten Bauvorhaben haben und bleibt insofern für Bürgerinnen und Bürger unverbindlich.

Grundlagen für den RegFNP sind gesetzliche Vorgaben des Bundes (wie das Bundesbaugesetz), des Landes Hessen (wie das Hessische Landesplanungsgesetz) und der Europäischen Union.

Ausgehend von den gültigen Flächennutzungs- und Landschaftsplänen und dem Regionalplan Südhessen werden bei der Planerstellung folgende Unterlagen berücksichtigt:

  • Entwicklungsvorstellungen der Mitgliedsstädte und -gemeinden im Ballungsraum
  • Modellrechnungen zu Bevölkerungs-, Beschäftigten- und Verkehrsentwicklung
  • landschaftsplanerische Untersuchungen
  • andere Fachplanungen

Die Umweltprüfung ist Bestandteil der Planung.

Inhalte des RegFNP

Es werden unter anderem die Größe und Lage von künftigen Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe, Freiräume und deren Nutzung, die zu schützenden Grünzüge sowie geplante Straßen und Schienentrassen abzulesen sein. Außerdem werden wichtige Anlagen der technischen Infrastruktur, wie Kraftwerke oder Deponien, soziale und kulturelle Einrichtungen, wie Schulen und Feuerwehr, Sportanlagen oder Standorte für großflächigen Einzelhandel planerisch festgelegt.

Bestand und Planung sind in der Regel gesondert dargestellt, so dass der Plan z. B. erkennen lässt, welche Flächen bereits bebaut sind und auf welchen noch bauliche Entwicklungen stattfinden können, was sich künftig verändern soll und was bestehen bleibt.


Beispiel des RegFNP

Ausschnitt aus dem Vorentwurf des Regionalen Flächennutzungsplanes
Ausschnitt aus dem Vorentwurf des Regionalen Flächennutzungsplanes

Maßstab

Der Regionale Flächennutzungslan (RegFNP) wird aus zwei Karten und mehreren Textbänden bestehen und wird im Maßstab 1:50.000 digital erstellt. In der Regel werden Flächennutzungspläne (FNP) und Landschaftspläne (LP) im Maßstab 1:10.000 und Regionalpläne im Maßstab 1:100.000 erstellt.

Quelle und offizielle Seite des Planungsverbandes für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main: www.planungsverband.de

Last Updated ( Tuesday, 14 November 2006 )
 
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